Was ist ein P-Konto?

Ein Girokonto ist nicht mehr wegzudenken, da es uns wirtschaftlich handlungsfähig macht und den bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht. Wenn das Konto gepfändet wird, geht dies mit erheblichen finanziellen Nachteilen einher. Abhilfe schafft das P-Konto, also das Pfändungsschutzkonto. Dies sorgt dafür, dass finanzielle Härten auf der Schuldnerseite vermieden werden. Im folgenden Ratgeber wird erläutert, was genau ein P-Konto ist, wer es bekommt, ob darauf gespart werden kann oder die Aufnahme eines Kredits möglich ist und vieles mehr.

Was ist ein P-Konto?

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Ein P-Konto schützt vor Pfändung. Foto: istock/alexandre17

Das im Jahr 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto ist ein Konto, das Sie wie ein gewöhnliches Girokonto nutzen können. Es gehen also das Arbeitseinkommen, Rente oder andere geldliche Leistungen ein. Zudem können Sie als Kontoinhaber Geld vom P-Konto abheben, Daueraufträge und Lastschriften einrichten und Überweisungen tätigen.

Im Unterschied zum normalen Girokonto schützt das Pfändungsschutzkonto das Guthaben jedoch davor, dass Gläubiger darauf zugreifen können. Es garantiert einen unpfändbaren, monatlichen Mindestgrundfreibetrag (je Kalendermonat 1.133,80 Euro, Stand 2017).

Bei einer Pfändung des Kontos erhält der Gläubiger nur dann Geld, wenn das Guthaben höher ist als diese geschützten Freibeträge. Der Grundbetrag erhöht sich, wenn gegenüber dem Ehegatten oder den Kindern Unterhaltspflichten vorliegen. Das Ziel besteht darin, dass dem Kontoinhaber trotz der Pfändung ein monatlicher Freibetrag erhalten bleibt. Es geht also darum, das Existenzminimum sicherzustellen, damit jeden Monat ein gewisser Betrag zum Leben bleibt. Viele denken daher darüber nach, ein P-Konto zu eröffnen, wenn mit einer Kontopfändung gerechnet wird. Die Beantragung ist einfach: Sie gehen zu Ihrer Hausbank und teilen mit, dass das normale Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden soll. Es muss hierbei keine Kontopfändung vorliegen. Die Einrichtung dauert vier Werktage.

Wer bekommt ein P-Konto?

Die Eröffnung eines Girokontos mit Pfändungsschutz ist bei der eigenen Hausbank für jeden kostenlos möglich. Dies bedeutet: Die Kontoführungsgebühren bleiben bestehen, falls das Girokonto kostenpflichtig ist, doch für den Pfändungsschutz werden keine Gebühren erhoben. Die Hausbank muss dem Wunsch zustimmen, wenn der Antrag gestellt wird. Die Voraussetzung ist jedoch, dass das Girokonto im Haben steht, also schwarze Beträge darauf verfügbar sind. Wer Sozialleistungen wie Hartz 4 bezieht, kann ebenso ein P-Konto eröffnen. Auch wenn schon Pfändungsbeschlüsse vorliegen, kann das Girokonto noch mit einem Pfändungsschutz ausgestattet werden. Der Schutz greift für maximal vier Wochen rückwirkend ein.

Pro Person ist nur ein Pfändungsschutzkonto möglich. Ob dies der Fall ist, kann anhand einer Bonitätsauskunft bei der Schufa problemlos herausgefunden werden. Als Gemeinschaftskonto ist es nicht möglich, ein P-Konto zu führen. Wer zu einer anderen Bank geht, um es zu eröffnen, muss mit einer Ablehnung rechnen. Ein guter Tipp: Wer noch kein Girokonto und Probleme mit der Einrichtung hat, kann zu einer Sparkasse gehen. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Girokonto einzurichten.

Können bei einem P-Konto das Dispo und Internetbanking gekündigt werden?

Banken dürfen ihre Kunden, die ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt haben, laut der Geschäftsbedingungen nicht unangemessen benachteiligen. Somit ist es nicht möglich, einen Dispokredit einfach zu streichen, hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 187/13) entschieden. Solche bonitätsabhängigen Leistungen müssen von der Bank nach den geltenden Geschäftsbedingungen ordentlich gekündigt werden. Wurde der Dispo unzulässigerweise mit der Kontoumstellung gekappt, sollte Widerspruch eingelegt werden, um die Überziehung des Kontos zurückzuführen. Auch das Internetbanking darf nicht grundlos abgeschaltet werden.

Kann man auf einem P-Konto sparen?

Wenn das pfändungsfreie Guthaben im laufenden Monat nicht verbraucht wird, wird das restliche Guthaben auf den kommenden Monat gutgeschrieben. Dann sollten Sie es allerdings verbrauchen, denn sonst wird es an die Gläubiger überwiesen. Ein guter Tipp ist es, das Guthaben jeden Monat abzuheben, damit das Girokonto leer ist. Einmal wird einem Kontoinhaber mit Pfändungsschutzkonto die Möglichkeit eingeräumt, nicht verbrauchtes Guthaben auf den nächsten Monat zu übertragen. Damit wird das Ansparen von kleinen Rücklagen ermöglicht. Längerfristige Ansparungen sind beschränkt. Ansonsten empfiehlt es sich, nur die Höhe auf dem Konto zu lassen, die nötig ist, um den Lebensunterhalt zu sichern sowie die Miete und Nebenkosten wie Strom und Telefon zu begleichen.

Ist mit einem P-Konto ein Kredit möglich?

Wenn ein Pfändungskonto besteht, muss die Bank dieses laut Gesetz der Schufa melden. Damit wird sichergestellt, dass jeder nur ein P-Konto führt. Doch das Konto hat in der Theorie keinen direkten Einfluss auf das Scooring und demzufolge ebenso nicht auf die Bonität. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass ein Pfändungsschutzkonto in der Regel mit einer Pfändung einhergeht, wie der Name verrät. Daher haben es viele Kreditsuchende nicht so einfach, mit P-Konto einen Kredit bewilligt zu bekommen. Besser können die Chancen auf eine Gewährung des Kredits trotz P-Konto aussehen, wenn es möglich ist, einen Bürgen anzugeben, der bei Zahlungsschwierigkeiten für die Rückzahlung der monatlichen Raten aufkommt. Ebenso gern gesehen sind Sicherheiten wie eine Immobilie.

Erfahren Kreditgeber, dass es ein P-Konto ist?

Bei der Beantragung eines Kredit mit einem Pfändungsschutzkonto muss, wie eben erwähnt, damit gerechnet werden, dass es in der Schufa-Akte eingetragen ist. Somit erfahren auch Kreditgeber vom P-Konto, wenn sie eine Schufa-Auskunft einholen. Die Bonität wird davon zumindest rein theoretisch nicht negativ beeinflusst. Doch der Berater der Bank oder des Kreditinstituts kann einen Kredit ablehnen, wenn ein P-Konto vorhanden ist. Daher ist es empfehlenswert, es nicht einrichten zu lassen, wenn keine Pfändung zu befürchten ist. Wenn das P-Konto aufgrund einer anstehenden Kontopfändung eingerichtet wird, ist es im Allgemeinen empfehlenswert, von einem Kredit abzusehen oder zumindest nur einen Minikredit zu beantragen.


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Gibt es Kritikpunkte am P-Konto?

Verbraucher, die bisher von nahezu jeder Extra-Leistung profitierten, erkennen nach der Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto schnell, dass es auch Nachteile gibt. Dazu gehören beispielsweise der maximale Freibetrag, über welchen frei verfügt werden kann sowie die Tatsache, dass in der Zukunft auf einen Dispokredit verzichtet werden muss. Falls dieser nicht bereits eingeräumt wurde, wird diese Möglichkeit nicht mehr bestehen.

Die Bank wird zudem sehr wahrscheinlich versuchen, zusammen mit dem Kontoinhaber an einer schrittweisen Verringerung des verfügbaren Dispo-Rahmens zu arbeiten. Bei der Umstellung des Girokontos auf ein Pfändungsschutzkonto kündigen die Banken des Weiteren gern die Kreditkarte, da sie die Kreditwürdigkeit in diesem Fall als schlecht einstufen. Ein weiterer Nachteil ist, dass das Sparen für Nutzer eines P-Kontos kaum und eine gemeinsame Kontoführung nicht möglich ist.

Fazit zum P-Konto

Im Jahr 2010 wurde in Deutschland das Pfändungsschutzkonto eingeführt. Es soll sicherstellen, dass den Schuldnern zumindest ein Existenzminimum zum Leben zur Verfügung steht. Es schützt den Kontoinhaber vor Kontopfändungen. Es ist jedem erlaubt, sein gewöhnliches Girokonto bei der Hausbank in ein P-Konto umzuwandeln, wenn auf dem Konto ein Haben zu verzeichnen ist. Es muss also Geld auf dem Konto vorhanden sein. Die Möglichkeit besteht nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Selbstständige.

Fremde Banken können den Antrag auf die Eröffnung eines P-Kontos ablehnen. Wird der Pfändungsschutz nicht mehr benötigt, kann das Pfändungsschutzkonto in ein gewöhnliches Girokonto zurückgewandelt werden. Kontoinhaber, die keine Kontopfändung befürchten, brauchen kein P-Konto. Die Kreditwürdigkeit könnte beispielsweise durch eine Meldung an die Schufa unnötig beeinträchtigt werden.

 

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