Kredit bei Privatinsolvenz – ist das möglich?

Unvorhergesehene Ereignisse können auch während der Privatinsolvenz dazu führen, dass Sie schnell einen bestimmten Geldbetrag benötigen. Mangels vorhandener Ersparnisse ziehen viele Verbraucher dann einen Schweizer Kredit bei Privatinsolvenz in Betracht. Ist diese Alternative wirklich sinnvoll? Wir klären auf!

Kredit mit Privatinsolvenz Minikredit

Kredit mit Privatinsolvenz – ist das möglich? Foto: istock/tommaso79

Es ist eine Zwickmühle – die Privatinsolvenz läuft noch einige Zeit und plötzlich führt ein unvorhergesehenes Ereignis dazu, dass eine größere Geldsumme benötigt wird. Häufig geht es dabei um Situationen, die nicht einfach aufgeschoben werden können. So ist beispielsweise das Auto für viele Menschen unverzichtbar, da es für die Fahrt zur Arbeit benötigt wird. Tritt ein Defekt auf oder muss sogar ein anderes Fahrzeug angeschafft werden, ist nicht nur guter Rat teuer. Häufig sehen Betroffene dann nur einen Kredit als letzten Ausweg. Doch ist ein Kredit bei Privatinsolvenz überhaupt möglich?

Wege in die Schuldenfalle

Einer Privatinsolvenz geht immer eine Überschuldung voraus. Die Forderungen summieren sich zu einem hohen Betrag und ein Ausgleich scheint in absehbarer Zeit nicht möglich. Für Zahlungsschwierigkeiten von Privatpersonen gibt es unzählige Gründe und jedes Schicksal ist einzigartig. Es gibt durchaus Fälle, in denen die Überschuldung durch die Verhaltensweisen der betreffenden Person zumindest mitverursacht werden. Schuldzuweisungen sind jedoch nicht zielführend, denn häufig liegen Gründe vor, die von den Menschen selbst nicht beeinflusst werden können.

In den meisten Fällen spielt unvorhergesehene Arbeitslosigkeit eine Hauptrolle in diesem dramatischen Verlauf. Wenn plötzlich das finanzielle Fundament für den gewohnten Lebensstandard fehlt, werden Rechnungen nicht beglichen und vereinbarte Ratenzahlungen können nicht mehr getätigt werden. Auch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können sich als einschneidende Schicksalsschläge erweisen, die zu einer Überschuldung führen können. Können die Zahlungsschwierigkeiten nicht behoben werden, führt der nächste Schritt meist in die Privatinsolvenz.

Privatinsolvenz – was ist das?

Der Begriff Privatinsolvenz ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Diese gerichtliche Schuldenregulierung wird eingeleitet, wenn eine Privatperson zahlungsunfähig ist. Voraussetzung ist hier, dass keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Seit einer Reform im Jahr 2014 besteht für Schuldner die Möglichkeit zur Verkürzung dieses Verfahrens. In der Regel dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren zwischen drei und sechs Jahren.

Der Verlauf des Verfahrens kann in vier Abschnitte unterteilt werden. In der ersten Phase unternimmt der Schuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch, idealerweise sollte hier die Unterstützung einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen werden. Wenn dieser Versuch scheitert, folgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Eingeleitet wird es durch einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Das Gericht prüft den möglichen Erfolg eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Scheitern auch diese Bemühungen, wird ein vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.

Nun hat der Schuldner die Möglichkeit, eine Restschuldbefreiung zu beantragen. Der letzte Abschnitt des gesamten Verfahrens ist nun das Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase. Während dieser Phase tritt der Schuldner sein pfändbares Arbeitseinkommen an den zuständigen Treuhänder ab. Am Ende der Wohlverhaltensphase folgt die Restschuldbefreiung, wenn keine Verstöße gegen die Obliegenheiten des § 295 vorliegen.

Leben mit der Privatinsolvenz

In der Pfändungstabelle ist klar geregelt, wie viel Einkommen Ihnen während der mehrjährigen Wohlverhaltensphase zur Verfügung steht. Als Single liegt der verfügbare Nettobetrag niedriger als bei unterhaltspflichtigen Personen. Für jede unterhaltsberechtigte Person (Kinder, Partner, Expartner) wird der Freibetrag erhöht. Andere Einkünfte sind meist nur bedingt pfändbar, dies ist beispielsweise bei Witwen- und Waisenrenten der Fall. Wenn Sie während der Wohlverhaltensphase erben, geht die Hälfte der Erbschaft an den Treuhänder.

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie den Insolvenzverwalter in regelmäßigen Abständen über Ihre Einkommensverhältnisse informieren. Zu Ihren Pflichten gehört ebenfalls, dass Sie den Treuhänder umgehend über relevante Änderungen (Arbeitslosigkeit, neuer Arbeitgeber, Wohnungswechsel, Erbschaft, etc.) informieren. Während dieser Zeit müssen Sie sich nicht mehr mit den Forderungen der Gläubiger auseinandersetzen und können wieder Fuß fassen. Eine Schufa-Auskunft fällt jedoch nicht wirklich positiv aus, daher erhalten Sie bei Banken und Kreditinstituten keinen Kredit bei Privatinsolvenz.

Finanzieller Engpass – Schweizer Kredit als Lösung?

Wie das am Anfang geschilderte Beispiel zeigt, kann es in der Wohlverhaltensphase durchaus vorkommen, dass Sie durch unvorhergesehene Ereignisse plötzlich eine größere Geldsumme benötigen. Aufgrund der eher negativen Schufa-Auskunft reagieren die Banken bei einer Kreditanfrage meist mit einer Absage. In diesen Fällen ist guter Rat teuer und viele Verbraucher suchen nach einer Alternative.

Soll ein Kredit bei Privatinsolvenz in Anspruch genommen werden, ziehen viele Betroffene den Schweizer Kredit als Lösungsweg in Betracht. In der Vergangenheit waren es überwiegend Kreditinstitute aus der Schweiz, die solche Kredite ohne Bonitätsprüfung anboten. Inzwischen werden diese Kredite auch von anderen Finanzdienstleistern angeboten. In Deutschland wird ein Kredit bei Privatinsolvenz ohne Schufa-Anfrage meist durch einen speziellen Vermittler angeboten. Alternativ kann auch per Internet die direkte Anfrage bei ausländischen Kreditinstituten erfolgen.

Wenn Sie einen Schweizer Kredit bei Privatinsolvenz beantragen möchten, sollten Sie folgende Kriterien erfüllen:

– volljährige Privatperson

– deutsche Staatsbürgerschaft

– fester Wohnsitz in Deutschland

– regelmäßiges Einkommen (Arbeitnehmer, Angestellter, etc.)

– Mindestnettoeinkommen (variiert je nach Anbieter)

– länger andauernde Betriebszugehörigkeit (Dauer variiert je nach Anbieter)

– ohne schwerwiegende Erkrankungen

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören neben dem eigentlichen Vertrag in der Regel Kopien von Personalausweis, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen. Für bestimmte Personengruppen ist aufgrund der strengen Vorgaben ein Schweizer Kredit bei Privatinsolvenz nicht möglich. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige, Studenten und Erwerbslose, häufig erhalten auch Rentner einen abschlägigen Bescheid.

 

Kredit bei Privatinsolvenz – ja oder nein?

Wenn Sie bei Ihrer Bank einen Kredit bei Privatinsolvenz beantragen möchten, stellt sich die negative Schufa-Auskunft in der Regel als unüberwindbare Hürde dar. Rechtlich gibt es hier keine Vorgaben, die ablehnende Haltung der Banken beruht in erster Linie auf der Befürchtung, dass es nicht zur vollständigen Rückzahlung des Kreditbetrages kommt. Sie können also durchaus einen Kredit bei Privatinsolvenz aufnehmen, in den meisten Fällen spielen jedoch die Banken nicht mit. Auch der Insolvenzverwalter sollte in diesem Fall unbedingt kontaktiert werden, denn eine Kreditaufnahme stellt eine hohe Belastung dar. Hier besteht die Möglichkeit, dass der Treuhänder einem Kreditwunsch eine deutliche Absage erteilt.

Generell müssen Sie selbst entscheiden, ob ein Kredit bei Privatinsolvenz und somit eine Neuverschuldung sinnvoll ist. Empfehlenswert ist ein Kredit bei Privatinsolvenz in den meisten Fällen jedoch nicht. Die Wohlverhaltensphase sollte auch als Chance betrachtet werden, wieder Ordnung in Leben und Alltag zu bringen. Wenn Sie einen Kredit bei Privatinsolvenz in Erwägung ziehen, stellt dies aufgrund der monatlichen Raten in der Regel eine hohe finanzielle Belastung dar. Dies birgt die Gefahr, dass es erneut zu einer Überschuldung kommt, denn hier greift nicht die Befreiung, da der Kredit erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Es besteht hier die Gefahr, dass die Restschuldbefreiung gefährdet wird.

Alternativen zum Kredit bei Privatinsolvenz

Wenn Sie einen höheren Geldbetrag benötigen, damit Sie beispielsweise ein anderes Auto kaufen können, gibt es einige Alternativen zum Schweizer Kredit bei Privatinsolvenz. Sie können sich einen privaten Kredit von einem Verwandten oder einem Bekannten auszahlen lassen. Dieses private Darlehen ist eine unbürokratische Lösung und bietet in der Regel auch den Vorteil von niedrigeren Zinsen oder einem vollständigen Verzicht auf Zinsen. Alternativ kann möglicherweise eine Bürgschaft zu einem herkömmlichen Kredit verhelfen, hier sollte jedoch in jedem Fall der Insolvenzverwalter informiert werden.

Eine weitere Möglichkeit bietet auch ein Kredit vom Arbeitsamt. Eine entsprechende Anfrage können Sie bei der zuständigen Behörde stellen. Wenn Sie einen überschaubaren Betrag benötigen, können Sie das nötige Geld möglicherweise auch durch kleine Hilfsarbeiten oder kleinere Jobs verdienen. Je nach benötigtem Betrag kann dies möglicherweise etwas dauern, ist jedoch sicherer als ein Schweizer Kredit. Ein Kredit bei Privatinsolvenz ist leider meist keine gute Idee und birgt ein hohes Risiko für eine erneute Überschuldung.

Unsere Empfehlung:

  • Finger weg vom Kredit in der Privatinsolvenz!
  • Wenn es gar nicht anders geht: Verwandte oder Freunde um Geld bitten.
  • Mit dem zuständigen Berater sprechen und die Situation schildern.

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